Verhinderungspflege: Keine Zeit? Kein Problem! Mit unserer Pflege-Urlaubsvertretung
Mit der Verhinderungspflege vom Pflegedienst Wartmann können Sie sich eine wohlverdiente Auszeit nehmen – auch dann, wenn sich selbige nicht verhindern lässt. Sie kümmern sich aktuell selbst um ein pflegebedürftiges Familienmitglied, sind aufgrund einer Krankheit aber eine Zeit lang verhindert oder möchten sich einen wohlverdienten Urlaub nehmen? Kommen Sie auf uns zu! Bei uns ist Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied in guten Händen – und Sie erhalten eine mehr als verdiente Erholung.
Zuverlässige Ersatz-, Urlaubs- und Verhinderungspflege in Dresden
Gut zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt, entsprechend der Pflegestufe, die Kosten (bis zu einer gewissen Höchstgrenze) für eine Ersatzpflege über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Dafür müssen Sie als Angehöriger zuvor die häusliche Pflege für mindestens sechs Monate selbst übernommen haben.
In Deutschland werden rund zwei von mehr als drei Millionen Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen betreut. Als professionelles Pflegeteam in Dresden wissen wir um die Herausforderung, die so eine andauernde Pflege mitbringt – und um den Stress, den vollen Terminkalender, die mentalen und physischen Grenzen, die bei Angehörigen früher oder später erreicht sein können. Dazu kommt: Ihr Alltag als Angehörige/r steht nicht still, auch wenn Sie sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied sorgen.
Wir haben gute Neuigkeiten für Sie und Ihr Familienmitglied: Mit unserer Verhinderungspflege in Dresden springen wir für Sie ein, wenn aus unterschiedlichen Gründen eine häusliche Pflege durch Sie selbst kurzzeitig nicht mehr gewährleistet ist. Wir sind für Sie schnell zur Stelle und finden auch Lösungen in dringlichen Fällen – und das sogar ganz unbürokratisch.
Unsere Ersatz- und Urlaubspflege in Dresden springt für Sie ein, wenn Sie:
- aufgrund von Krankheit, eines Krankenhausaufenthalts oder der Regeneration selbst aktuell nicht in der Lage sind die Pflege zu übernehmen
- sich eine wohlverdiente Auszeit nehmen möchten, ob am Meer oder in den Bergen
- geschäftlich verreisen müssen
- aufgrund von Krankheit in der Familie (zum Beispiel bei Kleinkindern) keine Kraft haben parallel die notwendige Pflege zu übernehmen
- aufgrund einer Covid-19-Erkrankung keinen Kontakt zu anfälligen, pflegebedürftigen Personen haben dürfen und sich folglich von diesen isolieren müssen
- bei allen anderen unvorhergesehenen oder schlicht notwendigen Terminen, die sich zeitlich nicht mit der Pflege vereinbaren lassen
Wussten Sie schon? Sie können jährlich bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege beanspruchen, manchmal bedarf diese nicht einmal eines Antrags bei der Pflegekasse, vorausgesetzt einer Einstufung von Pflegegrad 2 oder höher. Die Nutzung einer Verhinderungspflege führt zudem nie zu einer Kürzung des Pflegegelds! Wir beraten Sie selbstverständlich gern persönlich.
Umfassendes Leistungsspektrum im Verhinderungsfall: Unsere Verhinderungspflege macht’s möglich!
Mit unserer Ersatzpflege und Urlaubspflege in Dresden bleiben Sie flexibel und Ihr (bald zeitweise unserer) Patient optimal betreut und umsorgt. Das gilt selbstverständlich auch an Wochenenden, Feiertagen, auf Wochen- oder sogar Stundenbasis. Für Sie und Ihren Alltag, Ihre beruflichen Verpflichtungen und Ihre Gesundheit bleibt das Pflegeteam Wartmann flexibel und agil.
Wir sind in der Lage eine Vielzahl von Pflegeleistungen im Zuge der Verhinderungspflege anzubieten und rechnen diese direkt mit dem Kostenträger ab. Auch so möchten wir Sie entlasten: Durch schnelles, unbürokratisches Handeln und direkte Hilfe sowie Pflege, die wirklich bei Ihnen und dem pflegebedürftigen Familienmitglied ankommt. Aktuell werden Kosten für die Verhinderungspflege von der Pflegekasse mit einem jährlichen Betrag von etwas mehr als 1.600 Euro übernommen.
Das Pflegeteam Wartmann bietet gezielte Entlastung pflegender Angehöriger. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie unsere Verhinderungspflege auf Stunden-, Tages- oder Wochenbasis nutzen möchten. Ihr Familienmitglied ist bei unserem Team garantiert in guten Händen!
Fragen und Antworten zur Verhinderungspflege
Wer hat Anspruch auf die Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, sofern sich diese in häuslicher Pflege durch ihre Verwandtschaft befinden. Die Verwandtschaft wird vom Gesetzgeber bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad akzeptiert.
Wie lang kann ich eine Verhinderungspflege nutzen?
Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, lässt sich die Verhinderungspflege in Dresden für bis zu 42 Tage im Jahr beanspruchen. Sie können selbst entscheiden, wie Sie diese 42 Tage aufteilen, es muss kein zusammenhängender Zeitraum sein, sogar eine stundenweise Anrechnung ist möglich.