Behandlungspflege in Dresden – medizinische Versorgung in der häuslichen Krankenpflege

Die Behandlungspflege erweitert die Leistungen der Grundpflege um speziell von behandelnden Ärzten angeordnete medizinische Versorgungstätigkeiten, die unser erfahrenes und qualifiziertes Team für Sie in der häuslichen Pflege übernimmt. Alle medizinischen Leistungen der Behandlungspflege übernehmen ausschließlich ausgebildete Pflegefachkräfte, beispielsweise examinierte Altenpfleger:innen, Krankenpfleger:innen oder Gesundheitspfleger:innen.

Beachten Sie: Der Zugang zu einer medizinisch notwendigen Behandlungspflege wird im Sozialgesetzbuch (SGB V) reguliert. Damit derartige medizinische Vorsorge- und Behandlungsleistungen beansprucht werden können, müssen diese zunächst vom behandelnden Arzt verschrieben und anschließend von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Damit entsteht zugleich keine direkte Bindung gegenüber dem Pflegegrad – Patienten, die eine medizinische Behandlungspflege in Dresden suchen, müssen also nicht zwangsläufig einen Pflegegrad haben.

Fachgerechte medizinische Versorgung zuhause – mit unseren Leistungen zur Behandlungspflege in Dresden

Eine (temporäre) medizinische Versorgung kann auch ohne Pflegebedürftigkeit beziehungsweise Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich sein – beispielsweise nach Unfällen, Operationen oder Erkrankungen. Wir wissen um den Umstand, dass viele Patienten ihre anschließende Regeneration am liebsten in den heimischen vier Wänden durchleben. Ein vertrautes Ambiente, das eigene, gemütliche Bett und Besuchsmöglichkeiten gelten der Heilung häufig als förderlich.

Damit Sie auch in Ihrem Zuhause optimal versorgt sind und alle medizinisch notwendigen Maßnahmen vollständig sowie in ihrer Korrektheit durchgeführt werden, bietet das Pflegeteam Wartmann in Dresden umfassende Leistungen aus der häuslichen Behandlungspflege an.

Pflegeleistungen - ©kzenon/123RF.COM

Typische Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege

Alle Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege in Dresden sind nur so zu erbringen, wie der behandelnde Mediziner diese verschrieben hat. Wir empfehlen daher: Besprechen Sie weitere individuelle Leistungen vorab mit Ihrem Arzt. Wir führen diese nach dessen anschließender Verordnung gern professionell durch unser examiniertes Personal aus.

Diese und weitere Leistungen der häuslichen Behandlungspflege sind auch mit denen der regelmäßig wiederkehrenden Grundpflege vereinbar, beispielsweise wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und häusliche Pflege beanspruchen, nach Erkrankung oder einem Unfall/Sturz nun aber auf eine weiterführende medizinische Versorgung angewiesen sind.

Zur Kostenübernahme der medizinischen Behandlungspflege

Für die Kostenübernahme ist bei der Behandlungspflege nicht die Pflegeversicherung, sondern Ihre Krankenversicherung zuständig. Diese erstattet die medizinisch notwendige häusliche Versorgung nach Anordnung vom Arzt. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen typischerweise 10 % der täglichen Kosten (für maximal 28 Tage im Jahr) zuzahlen, zudem maximal 10 Euro per Verordnung.

Tipp: Fragen Sie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung vor Beanspruchung der Behandlungspflege an. Informieren Sie sich außerdem über die Höhe der Zuzahlungen. Erstverordnungen gelten typischerweise für einen Zeitraum von 14 Tagen, anschließend ist gegebenenfalls eine Folgeverordnung des Arztes notwendig.

Sie suchen einen Pflegedienst für Ihre häusliche Behandlungspflege?

Melden Sie sich bei uns! Das Pflegeteam Wartmann aus Dresden Gorbitz ist mit Erfahrung, Einfühlvermögen, individuellen Betreuungsleistungen und dem vollständigen Repertoire der Leistungen aus der medizinischen Behandlungspflege im Raum Dresden für Sie da!

So können Sie, Ihre Angehörigen und Ihr behandelnder Arzt sicher sein, dass Sie auch in den heimischen vier Wänden optimal versorgt sind. Gern beraten wir Sie persönlich und finden gegebenenfalls für weitere Notwendigkeiten, zum Beispiel aus der häuslichen Versorgung, passende Lösungen.

Fragen und Antworten zur häuslichen Behandlungspflege Dresden

Was ist der Unterschied zwischen Behandlungs- und Grundpflege?

Die Grundpflege charakterisiert sich durch immer wiederkehrende Leistungen, die Patienten bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen sollen. Die medizinische Behandlungspflege richtet sich konkret an einer notwendigen medizinischen Versorgung aus, beispielsweise nach Unfall oder Operationen.

Was fällt alles unter die Behandlungspflege?

Jegliche Tätigkeiten der häuslichen medizinischen Versorgung, sofern diese vom behandelnden Arzt zuvor angeordnet und von der Krankenkasse bewilligt wurden. Darunter beispielsweise Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe oder Körperwertemessungen.

Wer darf die Behandlungspflege durchführen?

Der Gesetzgeber gibt vor, dass die medizinische Versorgung nur durch examiniertes Fachpersonal aus dem Gesundheits- und Pflegewesen ausgeführt werden darf. Selbstverständlich bringen die Mitarbeiter beim Pflegedienst Wartmann diese notwendigen Qualifikationen und Fortbildungen mit.