Unsere Pflegeleistungen für Sie

Bei unseren Pflegeleistungen steht der Pflegebedürftige im Mittelpunkt! Wir, vom Pflegeteam Wartmann, sind individuell für unsere Patienten da. Ob Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene oder Senioren, jeder kann durch Unfall oder Krankheit zum Pflegefall werden.

Bei unserem Pflegedienst stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt unserers Handelns. Unser Pflegeservice zielt darauf ab, die Selbstständigkeit und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen wieder herzustellen und zu erhalten.

Im Nachfolgenden finden Sie eine Darstellung über unsere spezifischen Pflegeleistungen. Für Fragen oder konkrete Pflegeangebote stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Pflegegrades

Die Notwendigkeit, sich für einen Pflegedienst entscheiden zu müssen, ist unabhängig vom Alter und häufig nicht planbar. Angehörige und Pflegebedürftige stehen einem großen Angebot an Pflegeeinrichtungen gegenüber. Die Kriterien zur Anerkennung eines Pflegegrades werden durch die Pflegekassen sehr streng geprüft und verfehlen in vielen Fällen leider die Realität.

Das Pflegeteam Wartmann lässt Sie nicht allein! Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung des Pflegegrades und begleiten Sie kompetent sowie zuverlässig von der ersten Kontaktaufnahme an. Das versprechen wir!

Art und Umfang der Pflegeleistungen werden durch die Grade der Pflegebedürftigkeit bestimmt. Ein Gutachter der Pflegekasse begutachtet dabei, wie intensiv der Pflegebedürftige im Alltag auf Hilfe angewiesen ist. Hierzu zählen Einschränkungen in der Körperpflege, der Ernährung, im Haushalt oder beispielsweise der Mobilität. Sämtliche Einschränkungen werden anhand eines Punktesystems erfasst und zusammen gerechnet.

Je nach Ergebnis ergeben sich nachfolgende Pflegegrade auf die wir dann unseren Pflegeservice verantwortungsvoll abstimmen:

Pflegegrad 1

Grundsätzlich werden die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 gewährt. Zum Zweck der Erhaltung und Wiederherstellung der Selbstständigkeit und der Vermeidung schwerer Pflegebedürftigkeit werden aber auch bei Personen mit geringeren Beeinträchtigungen, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Es stehen Leistungen im Vordergrund, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung sicherstellen, ohne dass bereits voller Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung angezeigt ist.

Pflegegrad 2

Vorausetzung für den Pflegegrad 2 ist, dass in der Begutachtung erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurde (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte).

Pflegegrad 3

Voraussetzung für den Pflegegrad 3 ist, das in der Begutachtung schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurde (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte).

Pflegegrad 4

Voraussetzung für den Pflegegrad 4 ist, dass in der Begutachtung schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurden (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)

Pflegegrad 5

Voraussetzung für den Pflegegrad 5 ist, dass in der Begutachtung schwerste Beeinrächtigungen der Selbstständikeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung festgestellt wurden (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte).

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